AGB und PREISE.....
Jeder Kursteilnehmer/jede Kursteilnehmerin kann eine kostenlose Schnupperstunde besuchen
· Kurspreis Tänzerische Früherziehung: 30 Euro
· (Kinder-)Ballett: 34 Euro; als zweiter Kurs: 32 Euro
· Moderner Tanz (1 Std.20 Min): 36 Euro; als zweiter Kurs 32 Euro
· Moderner Tanz (50 Minuten): 32 Euro; als zweiter Kurs: 30 Euro
· Freestyle: 30 Euro; als zweiter Kurs: 28 Euro
ü Alle Kurspreise verstehen sich pro Monat und Teilnehmer/in
ü Der Monatsbeitrag wird am 01.eines jeden Monats im Voraus für den Folgemonat überwiesen (Bsp.: im Januar wird der Beitrag für den Monat Februar überwiesen, im Februar der Beitrag für den März usw.). Dazu ist ein Dauerauftrag einzurichten, der jederzeit kündbar ist
ü Wird die Zahlung eingestellt, so ist damit Ihre Kündigung der Mitgliedschaft wirksam; es bedarf keiner Kündigung in schriftlicher Form
ü Auch krankheits- oder unfallbedingte Ausfallzeiten befreien nicht von der Zahlung der Beiträge; ebenso wenig anderweitig bedingte Ausfallzeiten wie z.B. durch Urlaube. Der Monatsbeitrag wird ausnahmslos in jedem Monat ungekürzt überwiesen
ü Unterricht findet statt bei mindestens drei Kursteilnehmern
ü Ferienzeiten/Feiertage/bewegliche Ferientage in NRW sind unterrichtsfrei
ü Workshops werden gesondert abgerechnet und sind nicht in den Kursgebühren enthalten
ü Für Garderobe wird keine Haftung übernommen
ü Die Aufsichts- und Fürsorgepflicht der Lehrkraft beginnt und endet mit der Unterrichtsstunde; Eltern haften für das Verhalten ihrer Kinder in der Umkleide, dem Außenbereich und allen Orten in und um die Tanzbasis, die ich durch meine Anwesenheit im Kursraum nicht überblicken kann
ü Bei extremer Hitze behalte ich mir vor, den Unterrichtstag für hitzefrei zu erklären. Über eventuelle Ausfallzeit wird rechtzeitig informiert
ü Muss Unterricht ausfallen, so kann ersatzweise eine beliebige (vom Alter her passende) andere Tanzstunde besucht werden; bitte beachten Sie dazu den aktuellen Stundenplan. Wird der Unterricht zu einem anderen Termin nachgeholt, so wird über den Nachholtermin rechtzeitig informiert
ü Das Vertragsverhältnis kann von meiner Seite aus jederzeit fristlos gekündigt werden, falls der Kursteilnehmer/die Kursteilnehmerin den Unterrichtsbetrieb so massiv stört, dass die Unterrichtssituation für andere Kursteilnehmer/innen und/oder die Kursleitung nicht mehr tragbar ist. Zur selben fristlosen Kündigung berechtigen Zahlungsverzug und Verhaltensweisen von Eltern und Kursteilnehmern/- teilnehmerinnen, die dem Geschäftsbetrieb in anderer Weise schaden und/oder Unterrichtssituationen in Verzug bringen oder unmöglich machen
Stand Juni 2020